Rechtsprechung
LG Leipzig, 10.07.2001 - 04 O 10382/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Auslegung eines Pachtvertrages; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Voraussetzungen für die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 952
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Aufsichtspflichten des Bauherrn
Auszug aus LG Leipzig, 10.07.2001 - 4 O 10382/00
In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass zwar zunächst der Bauherr als Veranlasser verkehrssicherungspflichtig ist, dass diese Pflichtenstellung des Bauherrn sich aber verkürzt, wenn er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen und sachkundigen Fachleuten überträgt (BGH, BauR 82, 399 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 96, 1362 f.;… Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage, Rn. 1853).Wäre es bereits vor Abschluß der Bauarbeiten zur Überschwemmung auf den Feldern des Klägers gekommen, so wäre die Beklagte zu 1 von ihrer Ersatzpflicht befreit gewesen, da sie zuverlässige Firmen mit der Planung und Durchführung des Bauvorhabens beauftragt hatte (so im vom BGH entschiedenen Fall BGH, BauR 82, 399 f.).
- BGH, 16.11.1999 - VI ZR 37/99
Verjährung des deliktischen Anspruchs bei zunächst nicht vorhersehbaren …
Auszug aus LG Leipzig, 10.07.2001 - 4 O 10382/00
Als bekannt i.S.d. § 862 Abs. 1 BGB gelten auch solche Folgezustände, die im Zeitpunkt der Erlangung des ersten Schadens überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (BGH, NJW 2000, 861 ff., 862) [BGH 16.11.1999 - VI ZR 37/99] . - BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94
Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von …
Auszug aus LG Leipzig, 10.07.2001 - 4 O 10382/00
Eine zutreffende rechtliche Würdigung ist nicht erforderlich (BGH, NJW 96, 117 f., 118). - OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle
Auszug aus LG Leipzig, 10.07.2001 - 4 O 10382/00
In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass zwar zunächst der Bauherr als Veranlasser verkehrssicherungspflichtig ist, dass diese Pflichtenstellung des Bauherrn sich aber verkürzt, wenn er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen und sachkundigen Fachleuten überträgt (BGH, BauR 82, 399 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 96, 1362 f.;… Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage, Rn. 1853).